Die Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden, hat einen zentralen Stellenwert für die Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studierendengruppen und erleichtert den Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und Studienzeiten zu verkürzen. Die Hochschulen sind verpflichtet, außerhochschulisch erworbene Kompetenzen bis zu 50 Prozent der Studienleistungen anzuerkennen. Entsprechende Regelungen sind in den Prüfungsordnungen zu verankern.
Im Unterschied zur Anerkennung setzt Anrechnung die Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit sollte u.a. der Hochschulqualifikationsrahmen herangezogen werden. Die Kompetenzen können formal, non-formal oder informell erworben worden sein. Bei der Gestaltung der Anrechnungsverfahren wird zwischen individuellen, pauschalen und kombinierten Verfahren unterschieden.