Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Qualitätssicherung in Anerkennung und Anrechnung

18. und 19. September 2017, Technische Universität Dresden

Es macht Sinn, wenn Hochschulen die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Studierende an anderen Hochschulen – z.B. während eines Auslandsaufenthaltes - erworben haben, und die Anrechnung von Kompetenzen, die in Beruf Ausbildung oder anderen Kontexten außerhalb der Hochschule erworben wurden, zusammen denken. Dieses Fazit zogen die rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Qualitätssicherung in Anerkennung und Anrechnung“, die das Projekt nexus und die Technische Universität Dresden am 18. und 19. September gemeinsam ausgerichtet haben.

Anrechnung und Anerkennung von Anfang an mitdenken
Die Teilnehmenden waren sich einig, dass es hilfreich ist, wenn Anerkennung und Anrechnung von Anfang an, also bereits in der Entwicklung von Studiengängen, berücksichtigt werden. Dies bedeutet im Einzelnen eine konsequente Kompetenz- und Lernergebnisorientierung und Freiräume im Curriculum, etwa durch Mobilitätsfenster und nicht zu kleinteilige Module.

Auf institutioneller Ebene können Hochschulleitungen zusammen mit dem zentralen Qualitätsmanagement für hochschulweit gültige Verfahren und transparente Prozesse sorgen. Michaela Fuhrmann, Geschäftsführerin des Zentrums für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium der Universität Potsdam, trug exemplarisch vor, wie dies gelingen kann. Eine positive Anerkennungs- und Anrechnungskultur, also eine wertschätzende Haltung, gegenüber Kompetenzen und Kenntnissen, die Studierende nicht an der eigenen Hochschule erworben haben, sei Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Change-Prozesses, betonte Fuhrmann. Dafür sei es wichtig, alle Stakeholder, insbesondere die Lehrenden, in die Gestaltung einzubeziehen.

Anregungen für die eigene Praxis
In Workshops und Foren wurden sowohl fachübergreifende als auch fachspezifische Fragen für Wirtschafts-, Ingenieur- und Gesundheits­wissenschaften sowie den Bereich Lehramt diskutiert. Aus den Beispielen guter Praxis aus den Hochschulen, die im Rahmen der Workshops sowie während eines Posterwalks vorgestellt wurden, konnten die Teilnehmenden zahlreiche Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen.



Vortragsfolien, Reflexionen und Ergebnisse

Einführung
Prof. Dr. rer. nat. habil. Hans Georg Krauthäuser, Technische Universität Dresden
Christian Tauch, Hochschulrektorenkonferenz

Zusammenfassung

Zusammenfassung

In seiner Einführung betonte Herr Professor Krauthäuser, Prorektor für Bildung und Internationales der TU Dresden, dass die Themen Anerkennung und Anrechnung mit der formalen Verankerung in den Hochschulgesetzen nicht erledigt seien, sondern vielmehr die Praxis in den Fakultäten entscheidend sei. Vor allem der Austausch innerhalb der Hochschule sei ein Beitrag zur Annäherung der Anerkennungspraxis. Die verantwortlichen Personen müssten basierend auf grundlegenden Regeln gute Entscheidungen sowohl für die Studierenden als auch die Hochschule treffen und dürften dabei zwar das Gesamtziel des Studiengangs nicht aus den Augen verlieren, aber nicht nur die Ausbildung an der eigenen Einrichtung betrachten, sondern auch Leistungen und Konzepte von außen wertschätzen.

Für die TU Dresden, wie für viele anderen Hochschulen auch, war die Umstellung auf die Systemakkreditierung ein wichtiger Schritt des Transformationsprozesses für mehr Qualität im Prozess der Anerkennung und der Verbesserung der Mobilitätsoptionen für Studierende. So wurde an der TUD die Einrichtung von Mobilitätsfenstern in grundständigen Studiengängen verpflichtend und im weiterführenden Studium als Soll eingeführt.

Christian Tauch, Leiter des Arbeitsbereichs Bildung der HRK und Projektleiter von nexus, hob auf die Bedeutung der Institutionalisierung von Verfahren zur Herstellung von Transparenz für alle Beteiligten ab und verdeutlichte die Funktionen von Anrechnung und Anerkennung im Sinne des Lebenslangen Lernens, der Weiterbildung und der Wertschätzung gegenüber den Kompetenzen, die Studierende aus anderen Zusammenhängen mitbringen. Dabei müssten Hochschulen nicht alles selbst erfinden, sondern könnten von den vielfältigen Erfahrungen anderer Hochschulen profitieren und dafür wiederum ihre Expertise an anderer Stelle einbringen – diese grundlegende Funktionsweise des Projekts nexus zeige sich mit vielfältigen Möglichkeiten für Diskussionen, Vernetzung und Austausch guter Praxis auch auf dieser Tagung.


Eröffnungsvortrag
„Qualitätssicherung in Anerkennung und Anrechnung“
Michaela Fuhrmann
, Universität Potsdam

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Michaela Fuhrmann, Geschäftsführerin des Zentrums für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium der Universität Potsdam, zeigte in Ihrem Vortrag „Qualitätssicherung in Anerkennung und Anrechnung“ Ziele und Qualitätskriterien im Kontext des Vortragstitels auf. Sie hob hervor, dass die „Förderung der Studierenden in ihrer akademischen Laufbahn“ der Ausgangspunkt für Fragen der Anerkennung und Anrechnung sei. Da Hochschullehrende ohnehin bereits zahlreiche Anforderungen erfüllen müssen, gelte es, diese möglichst gut, bei der Bewältigung einer qualitätsgesicherten Anerkennung zu unterstützen, beispielsweise durch eine Professionalisierung der Gremienmitglieder (Fortbildungsangebote wie z.B. Standards des Verwaltungsrechts). Dies werde durch die Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe (der „wesentliche Unterschied“ für hochschulisch und die „Gleichwertigkeit“ für außerhochschulisch erworbene Kompetenzen) erheblich erschwert, da kein vollständiger Paradigmenwechsel möglich sei.

Von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz der Regeln seien akzeptierte Verfahren, deren Kriterien und Standards überprüfbar seien und kontinuierlich weiterentwickelt würden


Ergebnisse aus den Foren und Workshops


Diskussion und Fazit
Prof. Dr. Jutta Räbiger, Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Andreas Wilms, Technische Hochschule Brandenburg
Prof. Dr. Klaus Peter Kratzer, Hochschule Ulm
Dr. Daniela Worek, Hessische Lehrkräfteakademie
Christian Tauch, Hochschulrektorenkonferenz

Zusammenfassung

Zusammenfassung

In der abschließenden Diskussionsrunde waren sich die Teilnehmenden einig, dass es sinnvoll ist, die beiden Themen der Anerkennung von hochschulisch erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen und der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungen fächerübergreifend gemeinsam zu denken: Bereits durch die Berücksichtigung kompetenz- und lernergebnisorientierter Modulbeschreibungen als auch einer Flexibilisierung bei der Studiengangsgestaltung durch die Schaffung von Freiräumen im Curriculum in Form von Containermodulen oder Mobilitätsfenstern kann die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis deutlich verbessert werden. Zudem trägt die hochschulweite Harmonisierung dieser Bereiche dazu bei, die internen Prozesse zu beschleunigen als auch gleichzeitig Ressourcen zu schonen.

Bezogen auf die Anerkennung in Lehramtstudiengängen erläuterte Frau Dr. Worek von der Hessischen Lehrkräfteakademie, dass unterschiedliche Mobilitätshindernisse bestehen, die die Anerkennung im In- und Ausland erschweren. Dazu zählen unter anderem die hochschulweite unterschiedliche Gestaltung der Curricula genauso wie die landesrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus bietet insbesondere die 2. Staatsprüfung, vor allem im internationalen Kontext immer wieder Diskussionsbedarf.

Für die Gesundheits­wissenschaften erwartet Frau Professorin Dr. Räbiger, Alice Salomon Hochschule Berlin, dass durch die Verabschiedung des Pflegeberufereformgesetzes - die Hochschulen können nun beide Abschlüsse anbieten – die pauschale Anrechnung fortan gesetzlich geregelt werde, so dass es keine Schwierigkeiten bei der Anrechnungsthematik mehr geben werde. 

Herr Professor Dr. Wilms, Vizepräsident für Lehre und Internationales der TH Brandenburg, berichtete, dass das Thema der Anrechnung bei den Wirtschafts­wissenschaften relativ weit fortgeschritten sei. Als besondere Herausforderung sähe er die Zurückhaltung der Lehrenden bei der Anrechnungsentscheidung, die diese Thematik häufig nur als zeit- und ressourcenaufwändigen, langwidrigen Prozess wahrnehmen. Daher sei es essentiell, alle beteiligten Stakeholder, insbesondere die Lehrenden, bei der Prozessgestaltung und -umsetzung miteinzubeziehen und mitzunehmen. Auch könne eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Lehrenden beispielsweise in Form einer guten Vorbereitung der Antragsunterlagen die Entscheidungsbearbeitung befördern.    

Professor Dr. Kratzer von der Hochschule Ulm sieht die Etablierung einer positiven Anerkennungskultur als eine notwendige Voraussetzung, um eine gute Anerkennungspraxis zu leben: Anerkennung müsse von den verantwortlichen Personen an der Hochschule als wichtiges Element der Mobilität von Studierenden verstanden werden. Hierbei müsse man – Schritt für Schritt - jeden einzelnen davon überzeugen.

Abschließend appellierte Christian Tauch an die Hochschulen, gute und transparente Verfahren zu gestalten und diese sowohl in der Anerkennung als auch der Anrechnung auf dem Vergleich von Kompetenzen bzw. Lernergebnissen zu basieren. Dazu sollten die Referenzrahmen, also der DQR bzw. der HQR stärker beachtet bzw. in den Fokus gerückt werden. Kompetenzorientierte Anerkennung und Anrechnung setzten zudem voraus, dass Module und Studiengangziele lernergebnisorientiert formuliert seien und Anerkennung möglichst bereits bei der Studienganggestaltung mitgedacht werde, um Module nicht zu feingranular zu gestalten und Mobilitätsfenster zu eröffnen. Die kontinuierliche Qualitätssicherung solle bei der Prozessgestaltung von Anerkennung und Anrechnung stets miteinbezogen werden.