Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Hintergrund

Idee und Konzeption des ECTS
Das Kreditpunktesystem ECTS wurde im Rahmen eines Modellversuchs der Europäischen Union von 1989 bis 1997 unter starker deutscher Beteiligung entwickelt. Der Modellversuch war ein Teil des EU-Mobilitätsprogramms ERASMUS. Primäres Ziel des Kreditpunktsystems war zunächst eine maßgebliche Erleichterung des Transfers von Studienleistungen.
Die zusätzliche Dynamik, die das ECT-System gegenwärtig erfährt, ergibt sich aus seiner zunehmenden Anwendung als Akkumulationsinstrument. Dies erfolgt in Zusammenhang mit der Modularisierung und einer outputorientierten Definition von beabsichtigten Lernergebnissen und Fertigkeiten der Absolventen, wie sie etwa vom Projekt Tuning Educational Structures in Europe für eine Zahl von Fachgebieten vorgenommen wurde. Auch im Kontext des Lebenslangen Lernens wird ECTS immer stärker als Akkumulationswerkzeug verwendet.

Instrumente und Grundlagen von ECTS
Zentrale Elemente sind:

  • der Kurskatalog/Studienführer/Lehrveranstaltungsverzeichnis (course catalogue),
  • das Antragsformular für Studierende (student application form),
  • das Studienabkommen/Studienvertrag - im Sinne eines trilateralen Lernvertrags zwischen Studierenden, Heimathochschule und Gasthochschule (learning agreement)
  • und die Datenabschrift, das die absolvierten Module ausweist (transcript of records).

Vorlagen dieser Instrumente im Word-Format finden Sie hier.

Die wichtigsten Elemente und Grundlagen von ECTS sind in dem europaweit verbindlichen Referenzdokument ECTS key features bzw. ECTS-Grundsätzen niedergelegt. Detaillierte Ausführungen finden Sie im ECTS Users' Guide bzw. im ECTS-Leitfaden.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Die in dem o.g. Modellversuch gemachten Erfahrungen schlugen sich in Deutschland in der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes von 1998 nieder. Dieses fordert die Hochschulen zur Entwicklung bzw. Anwendung von Kredit- bzw. Leistungspunktsystemen auf: "Zum Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen soll ein Leistungspunktsystem geschaffen werden, das auch die Übertragung erbrachter Leistungen auf andere Studiengänge derselben oder einer anderen Hochschule ermöglicht." (§ 15 Abs. 3)
Eine besondere Rolle spielt das Kreditpunktesystems bei Bachelor- und Masterstudiengängen. Bei der Genehmigung der neuen Studiengänge ist gemäß der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und verschiedener Landeshochschulgesetze sowie entsprechender Beschlüsse der HRK u. a. grundsätzlich nachzuweisen, dass ein Studiengang modularisiert und mit einem Kreditpunktesystem versehen ist.
Der geforderte modulare Aufbau der neuen Studiengänge verbunden mit der regelmäßigen Kontrolle der erzielten Lernerfolge (studienbegleitendes Prüfungssystem) bedeutet dabei gleichzeitig, dass ECTS zu einem Transfer- und Akkumulierungssystem ausgebaut ist.

ECTS und Studienreform
Länder und Bund haben die Entwicklung eines europaweiten Kreditpunktesystems von Beginn an mit Nachdruck unterstützt und verband damit die Erwartungen auf

  • kürzere reale Studienzeiten
  • überschaubarere Studien- und Prüfungsanforderungen, die über die an Lehrveranstaltungen gebundene Kreditpunkte bestimmt werden
  • lernprozessbegleitende Leistungskontrollen als Orientierungshilfe für die Studierenden
  • die Entlastung der Studierenden von umfangreichen punktuellen Prüfungen
  • Transparenz hinsichtlich der Arbeitsbelastung der Studierenden
  • eine erhöhte Planungssicherheit für Studierende durch exakte Angabe der zu absolvierenden Module und der zu erbringenden Leistungsnachweise
  • größere Flexibilität des Studiums sowohl bei der Kombination von Modulen als auch für Teilzeitstudien
  • gesteigerte nationale und internationale Mobilität der Studierenden
  • die Erleichterung wechselseitiger Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • sowie schnellere Reaktionsmöglichkeiten für die Hochschulen auf Änderungen der Berufsfelder sowie Entwicklungen in Wirtschaft und Technik.

Diese Auflistung zeigt, dass von der Einführung des ECT-Systems mehr erwartet wurde und wird als nur die Etablierung eines Transfersystems im Rahmen von ERASMUS. Vielmehr wurde darin ein ergänzendes Instrument für eine umfassende Studienreform gesehen, da die Organisationsprinzipien von Kreditpunktesystemen einen anderen Ausgangspunkt haben als das herkömmliche Studien- und Prüfungssystem deutscher Hochschulen. Studierende mit ihren Lernerfolgen und ihrer Leistungsfähigkeit sind das Maß für die Studiengangkonzeption: der Umfang von Studium und Lehre berechnet sich nicht mehr vor allem nach dem Aufwand der Lehrenden in Semesterwochenstunden, sondern nach dem Aufwand, den die Studierenden im Durchschnitt tatsächlich erbringen müssen, um ein Studium bzw. seine Teile erfolgreich zu absolvieren.