Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

ECTS und Kreditpunkte

ECTS ist die Abkürzung für European Credit Transfer and Accumulation System – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Studienleistungen sollen so international lesbar und vergleichbar sein.
Das European Credit Transfer System (ECTS) wurde 1989 im Rahmen des ERASMUS eingeführt. Ursprünglich wurde es für die Anerkennung und Übertragung von Studienleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes erworben wurden, eingerichtet. Durch die erleichterte Anerkennung soll das System die Qualität und den Umfang der Studierendenmobilität in Europa verbessern. Seit einiger Zeit wird das ECT-System zu einem Akkumulierungssystem weiterentwickelt, das auf institutioneller, regionaler, nationaler und europäischer Ebene realisiert werden soll. Das ECTS stellt eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der in der Bologna-Erklärung definierten Ziele vom Juni 1999 dar. Außerdem wird ECTS angesichts steigender Zahlen von Teilzeitstudierenden sowie im Kontext des Lebenslangen Lernens immer wichtiger.


ECTS löst das bisherige Notensystem in Deutschland nicht ab, sondern ergänzt dieses: einerseits durch die Kreditpunkte(Credits, Leistungspunkte), die Aufschluss darüber geben, wieviel Arbeit ein Studierender in die Erbringung einer bestimmten Leistung gesteckt hat. Für einen größeren Lernaufwand gibt es mehr Punkte; für verschiedene erfolgreich abgeschlossene Veranstaltungen gibt es eine unterschiedliche Anzahl von Kreditpunkten. Andererseits sollen die Studierenden zusätzlich zu ihrer Note (also „Eins“ bis „Vier“) einen Notenspiegel erhalten. Aus diesem „ECTS Grading Table“ wird deutlich, wieviele Studierende eine Eins, wieviele eine Zwei, usw. erhalten haben.

Hintergrundinformation und Arbeitshilfen

Grundlegende Dokumente zum ECTS sind die ECTS Key Features bzw. ECTS-Grundsätze und der ECTS Users' Guide (engl.) bzw. ECTS Leitfaden (deutsch) der Europäischen Kommission.

Die HRK hat mehrere Beschlüsse zum ECTS gefasst:
"ECTS als System zur Anrechung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen", Entschließung des 98. Senats vom 10. Februar 2004 (Abschnitt "4. Benotung" entspricht nicht mehr der aktullen Beschlusslage der KMK und Empfehlung der EU!)
"ECTS im Kontext: Ziele, Erfahrungen und Anwendungsfelder", Empfehlung des 104. Senats vom 12.6.2007
"Zum Bologna-Prozess nach 2010", Entschließung der 5. Mitgliederversammlung am 27.1.2009
Zudem hat die HRK in einer Arbeitsgruppe bei der Erstellung der Handreichung des Akkreditierungsrats an die Agenturen auf Grundlage des "Abschlussberichts der AG 'ECTS' an den Akkreditierungsrat" mitgearbeitet.

Hier finden Sie weitere Infornmationen zum Hintergrund von ECTS, zur Modularisierung, zum Zusammenhang von Modulen, ECTS-Kreditpunkten und Workload sowie zu ECTS-Einstufungstabellen bzw. ECTS-Grading Tables.