Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Postergalerie

Qualitätssicherung in Anerkennung und Anrechnung,
18. und 19. September 2017, Technische Universität Dresden

Zum Herunterladen (pdf-Datei): Bitte auf das Poster klicken!

1: Anerkennung der strukturellen Äquivalenz von extern erbrachten Studienleistungen

Dr. Stephan Bonn

Technische Universität Dresden
Fakultät Umweltwissenschaften

Abstract

Abstract

Das Poster beschreibt in einem Ablaufdiagramm anhand von zwei konkreten Beispielen den Entscheidungsprozess, ob eine extern erbrachte Studienleistung für einen Studiengang an der Fachrichtung Forstwissenschaften der TU Dresden anerkannt werden kann.

Neben der Möglichkeit der Anerkennung von inhaltsähnlichen Modulen, wird an der TU Dresden die sogenannte strukturelle Anerkennung praktiziert. Eine Studienleistung kann also auch anerkannt werden, wenn es im Studiengang kein entsprechendes inhaltsähnliches Angebot gibt, die extern erbrachte Leistung aber ein strukturelles Äquivalent darstellt. Wenn also in dem Studiengang, in dem anerkannt werden soll, ein Wahlpflichtangebot vorhanden ist, wird geprüft, ob die extern erbrachte Leistung ein Wahlpflichtangebot des Studiengangs sein könnte. In diesem Fall kann also anerkannt werden.

Im Beispiel ist die Korkeichenwirtschaft in Spanien ein strukturelles Äquivalent zu z.B. einer Weihnachtsbaumkultur (es handelt sich in beiden Fällen um eine besondere Bewirtschaftungsform von Wald, eine sog. Sonderkultur) und es kann anerkannt werden.
Im Beispiel Hochsee-Surfen kann nicht anerkannt werden, da im Studiengang Forstwissenschaften keine strukturelle Entsprechung (Sport) vorhanden ist.


2: Hürden bei der Anerkennung

Sebastian Stieler

Universität Leipzig
Lehrstuhl BWL, Schwerpunkt Marketing

Abstract

Abstract

Das Poster soll aufzeigen, welche Probleme durch scheinbar unbedeutende Regelungen in Studien- und Prüfungsordnungen für die Studierenden entstehen können, wenn Studienleistungen anderer Hochschulen angerechnet werden sollen (Ausland, aber auch Hochschulen in Deutschland). Dieselben Probleme treten ebenso für ausländische Studierende auf, die ein Semester an einer deutschen Universität verbringen möchten. Dazu zählen u.a. Module, die über mehrere Semester dauern, Teilnahmevoraussetzungen für Module oder die Anmeldung zur Abschlussarbeit oder eine zu kleinteilige Definition der Ziele und Inhalte von Modulen, die eine Anrechnung erschweren. Ebenso hemmt die Modulgröße eine Wahl durch ausländische Studierende, wenn sie bspw. nur ein einziges Modul mit 30 Leistungspunkten belegen könnten.

Nachfolgend soll ein Beispiel erläutert werden: Die Lehrveranstaltungen in einem Modul tragen gemeinsam dazu bei, die Lernziele zu erreichen. Wenn das Modul über mehrere Semester andauert, ist davon auszugehen, dass die Konzeption darauf zielt, erst am Ende des Studienjahres die Lernziele zu erreichen. Eine Unterbrechung durch einen Auslandsaufenthalt führt folglich dazu, dass der zweite Teil des Moduls erst im darauffolgenden Jahr absolviert werden kann, wenn es identisch angeboten wird, was zu einer Studienverlängerung führt. Bei inhaltlich unterschiedlichen Modulen (z.B. Forschungsprojekte) ist eine Wiederholung des gesamten Moduls notwendig. Umgekehrt können ausländische Studierende in ein solches Modul nicht einsteigen, weil ihnen der erste Teil fehlt und somit nicht die notwendigen Voraussetzungen für das Absolvieren des zweiten Teils bestehen. Durch eine Teilung dieser Module verbunden mit einer leichten Änderung der Lernziele wird ein selbstbestimmtes Lernen möglich. Studierende können ins Ausland wechseln und müssen nicht mit einem „halb abgeschlossenen“ Modul ins Gepäck. Auch wird ausländischen Studierenden eine Belegung ermöglicht.

Auf dem Poster sollen derartige Konstrukte dargestellt und eine Lösung aufgezeigt werden. Es wird damit ein Bewusstsein sowohl bei Modul- und Studiengangsverantwortlichen als auch bei Mitgliedern in Gremien der akademischen Selbstverwaltung geschaffen, bei ihrer Arbeit die beschriebenen Aspekte zu beachten und auf eine Lösung hinzuwirken.


3: HSBflex - Flexible Studienstrukturen für eine offene Hochschule

Dr. Anna Müller & Markus Jahn

Hochschule Bremen
HSBflex - Flexible Studienstrukturen für eine offene Hochschule

Abstract

Abstract

Das Projekt „HSBflex - Flexible Studienstrukturen für eine offene Hochschule" erforscht und entwickelt Möglichkeiten für ein digital unterstütztes, zeit- und ortsunabhängiges (= flexibles) Studieren neben Beruf und Familie. Ziel ist es, Studienstrukturen an der Hochschule Bremen so zu flexibilisieren, dass sich ein Studium mit Beruf und Familienverpflichtungen besser vereinbaren lässt. Über die Verbesserung von Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen als bereits erbrachte Studienleistungen werden weitere Freiräume geschaffen.

Damit die im Projekt entwickelten Maßnahmen dauerhaft in den Strukturen der Hochschule Bremen verankert werden können ist es wichtig, die Hochschullehrenden umfassend und individuell zu unterstützen. Die Basis bildet eine einheitliche kompetenzorientierte Überarbeitung ihrer Modulbeschreibungen. Dies ist notwendig, da kompetenzorientiert formulierte Lernergebnisse die Grundlage sowohl für eine valide und transparente Prüfung von Anrechnungsmöglichkeiten darstellen, als auch für verbesserte digitale Studienformate.

Das nachfolgende Poster beschreibt die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme zum Thema Anrechnung sowie das entwickelte Konzept zur Prüfung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Gleichwertigkeit.

Ob durch Anrechnung der Erwerb von akademischer Kompetenz im Studium, d.h. eine reflexive Wissensanwendung und kritische Wissensgenerierung, eingeschränkt oder erschwert wird, erweist sich für das Forschungsprojekt HSBflex als „long term impact“,  den es im Längsschnitt zu untersuchen gilt.


4: Studienerfolg beruflich Qualifizierter: Effekte von Anrechnung und beruflicher Vorerfahrung

Manuela Koch-Rogge

Hochschule Harz, Wernigerode

Abstract

Abstract

Mit ihrem Beschluss im Jahr 2002 eröffnete die KMK den Hochschulen die Möglichkeit, Lernergebnisse, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden auf ein Hochschulstudium anzurechnen und damit beruflich Qualifizierten Bewerbern den Weg an die Hochschulen zu erleichtern  (Hanak, Sturm 2015, Burchert, Müller 2012). Obwohl seitdem zahlreiche Hochschulen Anrechnungsmodelle und -strukturen entwickelt und implementiert haben, ist die deutsche Hochschullandschaft noch weit entfernt von einer „gelebten“ Anrechnungskultur. So verweisen Akteure in Hochschulgremien und -lehre oft auf Bedenken hinsichtlich des Studienerfolgs sogenannter “nicht-traditioneller” Studierender. Eine häufig genannte Befürchtung ist in diesem Zusammenhang, dass Studierenden, denen Lernergebnisse angerechnet wurden, die benötigten Kompetenzen für den Studienerfolg in höheren Semestern fehlen. Entsprechend gibt es auch die Sorge, dass in der Konsequenz akademische Standards für beruflich Qualifizierte gelockert werden.

Um diese Frage zu erörtern, wurde eine empirische Studie zum Studienerfolg beruflich Qualifizierter mit einer Kohorte von 81 berufsbegleitend Studierenden der HS Harz durchgeführt. Anknüpfend an Vorarbeiten zur Untersuchung von Einflussfaktoren auf den Studienerfolg (u.a. (Blömeke 2009, Brändle, Lengfeld 2015, Häuberer, Brändle 2015) wird empirisch überprüft, ob Variablen wie die Art und Umfang der Anrechnung, die Dauer der beruflichen Erfahrung und das Vorliegen einer HZB einen signifikanten Effekt auf den Studienerfolg haben. Zur Überprüfung der Forschungshypothesen wurde ein Mittelwertvergleich sowie eine Chi Quadrat Analyse durchgeführt.

Im Ergebnis zeigt sich, dass unter den genannten Variablen allein das Vorliegen der HZB nachweisbaren Effekt aufweist. Studierende mit klassischer HZB tendieren daher zu einem höheren Studienerfolg als Studierende ohne klassische HZB.  Für das Vorhandensein und die Dauer der Berufserfahrung per se konnten hingegen keine Effekte auf den Studienerfolg nachgewiesen werden. Demnach ist nicht ausgeschlossen, dass eine gewisse Zeit im Beruf den Erwerb von Schlüsselkompetenzen fördert. Diese finden jedoch keinen Niederschlag in einem höheren Studienerfolg. Bezüglich der Anrechnung berufliche erworbener Lernergebnisse wurde zum einen der Unterschied zwischen Studierenden mit und ohne Anrechnung, aber auch der Zusammenhang zwischen dem Umfang der Anrechnung und dem Studienerfolg untersucht. Es konnte gezeigt werden, dass hinsichtlich des Studienerfolgs kein signifikanter Unterschied zwischen beiden Gruppen besteht und dass auch der Umfang der Anrechnungen keinen signifikanten Einfluss auf den Studienerfolg hat.


5: Kompetent gemastert - Anrechnung von Berufserfahrung im MBA

Dipl. Soz. Martin Hofmann

Hochschule Darmstadt
Projekt w_2a / Service Studienprogrammentwicklung

Abstract

Abstract

Das Poster „Kompetent gemastert“ stellt exemplarisch am weiterbildenden Masterstudiengang Business Administration der Hochschule Darmstadt dar, wie die Beschäftigung mit der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen eine positive Auswirkung auf die Studiengangs­entwicklung als Ganzes haben kann.

Im Rahmen des vom Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst geförderten Projekts w_2a erarbeiten der Service Studienprogrammentwicklung, der Fachbereich Wirtschaft sowie die Abteilung Weiterbildung und Duales Studienzentrum exemplarische Lösungen für praktische Fragen im Bereich von Anerkennung und Anrechnung, die nach positiver Evaluation der gesamten Hochschule zur Verfügung stehen.

Die Ausgangsfrage, wie eine 30-CP-Lücke zwischen BA und MA mittels Anrechnung geschlossen werden könne, führte zu einer Dynamik, den Studiengang selbst weiter zu entwickeln und in den Feldern Zulassung, Anrechnung, Studienprogramm und Finanzierung eine verstärkte Transparenz, Rechtssicherheit und Qualität zu erreichen.   

Die Anrechnung von 30 CP aus der Berufspraxis wird künftig zum Standard. Sie erfolgt dabei allerdings nicht nur aufgrund einer rein zeitlichen Dauer, sondern kompetenzorientiert über das Anrechnungsmodul „Professional Experience“. So werden nicht nur die Zugangs- und Studienbedingungen vereinheitlicht. Durch die Verankerung im Curriculum wird auch den beruflichen Leistungen der Studierenden von Seiten der Hochschule offiziell Wertschätzung entgegengebracht.


6: BASICPlus - Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten

Claudia Haaßengier

Technische Universität Ilmenau
Projekt "BASICPlus"

Abstract

Abstract

Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen soll den Interessenten ermöglichen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten in das Studium einzubringen und auf die im Studiengang zu erbringenden Leistungen anrechnen zu lassen.

Da die Interessenten sehr heterogene Vorkenntnisse mitbringen, wurde an der Technischen Universität Ilmenau im Rahmen des Qualitätsmanagements ein Verfahren entwickelt, um diese Vorkenntnisse bewerten und anrechnen zu können und damit die Anforderungen der Lissabon-Konvention zu erfüllen. Ob und in welchem Umfang Anrechnung erfolgen kann, obliegt grundsätzlich den Lehrenden bzw. Prüfern des jeweiligen Moduls/Faches.

Der Vergleich der eingereichten Dokumente (Nachweis formaler und nonformaler Kompetenzen) mit der Moduldokumentation der Universität im Rahmen des Anrechnungsverfahrens ermöglicht einen objektiven Vergleich, ob diese denen im jeweiligen Studium zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.

Für die Anrechnungspraxis existiert ein qualitätsgesichertes Standardverfahren. Die Anrechnung wird somit gemäß der Verfahrensanweisung „Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten“ durchgeführt, welche im Qualitätsmanagement-Handbuch der Universität dokumentiert ist.

Bisher gemachte Erfahrungen zeigen, dass Anrechnungen für das wissenschaftlich-forschungsbasierte Studium an einer Technischen Universität nur in relativ wenigen Fällen und Bereichen möglich sind und durchgeführt werden.


7: Anrechnungsleitfaden: Qualitätssicherung durch Transparenz

Claudia Pastor, M.A.

Westsächsische Hochschule Zwickau

Abstract

Abstract

Die Anrechnung von hochschulischen und beruflichen Kompetenzen auf ein Studium an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird von Studierenden verstärkt nachgefragt.

Im Zuge der steigenden Zahl an Anrechnungsverfahren und fachlichen Prüfungen mit zunehmender Komplexität ergeben sich unterschiedlichste Fragestellungen. Das Projektteam des Projekts „Offene Hochschule Zwickau“, das im Rahmen des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ gefördert wird, hat in seiner Arbeit zunächst Fragestellungen gesammelt und strukturiert dargestellt. Das Team des Qualitätsmanagements hat die ablaufenden Prozessen während des Anrechnungsverfahrens erfasst, optimiert und in Prozessbeschreibungen dargestellt.

Auf der Grundlage dieser beiden Aspekte, gesammelte Fragestellungen und Prozessdarstellung, wurde ein Anrechnungsleitfaden entwickelt, der unter dem Aspekt der Schaffung von Transparenz allen Interessengruppen (Studierende, Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Beratende, ...) online auf der Homepage der WHZ zur Verfügung gestellt wird. Hier können die Akteure externe Regelungen und Gesetze zur Anrechnung untersetzt durch interne Regelungen, wie die jeweils gültigen Prüfungsordnungen der Studiengänge und die „Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten (Anrechnungsordnung)“, nachlesen. Außerdem wurde bei der Entwicklung darauf geachtet, den Leitfaden besonders verständlich zu formulieren und Aspekte, die eng mit der Anrechnungsthematik verbundenen sind , wie zum Beispiel Lernergebnisse und Regelungen, kurz darzustellen.

Somit stellt dieses Dokument einen wichtigen Baustein zur Qualitätssicherung im Studiengangmanagement dar und schafft Transparenz über die Prozesse und Reglungen im Rahmen der Anrechnung.


8: Anrechnungsdatenbank

Prof. Dr. Ulrich Schmitt
Rolf Erhardt, M. Eng.

Hochschule Aalen

Abstract

Abstract

Das Poster stellt in kompakter Form die Möglichkeiten der Anrechnungsdatenbank „andaba“ der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg vor.

Die Datenbank dient dazu, die Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen qualitätsgesichert zu unterstützen. Durch die strukturierte Eingabe, Recherchierbarkeit von Entscheidungen (und damit Unabhängigkeit von einzelnen Personen), der Pflicht zur Eingabe einer Begründung bei negativen Entscheidungen sowie die Prozessunterstützung mit teilautomatisierter Bescheiderstellung wird der gesamte Anrechnungsprozess unterstützt.

In der Datenbank werden positive und negative Anrechnungsentscheidungen anonymisiert strukturiert erfasst. Die Hochschulen können sich über das System unkompliziert über Entscheidungen austauschen. Dabei bleibt die Autonomie der Hochschulen gewahrt: Die Entscheidung über den konkreten Antrag trifft weiterhin die zuständige Person im Studienangebot bzw. an der Hochschule.

Zusätzlich können Entscheidungen über die Anrechnung berufliche Kompetenzen auf eine konkrete Prüfungsleistung auch zu Fällen zusammengefasst werden. Damit können teilautomatisiert Bescheide aus der Datenbank generiert werden, die dann nur noch um die personenbezogenen Daten des Antragsstellers ergänzt werden müssen.

Die Datenbank kann neben dem Einsatz als Wissensmanagementsystem (Entscheidungen werden getroffen und dann in der Datenbank dokumentiert) nach Bedarf auch zur Prozessunterstützung eingesetzt werden.

Für Studieninteressierte ist die Datenbank nicht zugänglich, sie können sich aber über eine öffentliche Website über das Thema Anrechnung informieren.

Erste Erfahrungen mit der Datenbank an der Hochschule Aalen nach zwei Semestern Benutzung sind sehr positiv: Von einem Großteil der Anträge sind die Entscheidungen bereits in der Datenbank erfasst und müssen nur noch einem Fall hinzugefügt werden.


9: Anrechnung von MOOC-basierten online Curricula

Hannes Niedermeier
Cornelia Gamst

Kiron Open Higher Education

Abstract

Abstract

Kiron ist eine gemeinnützige EdTech-Organisation, die eine Brücke zwischen geflüchteten Studierenden und Hochschulen schlagen und gleitende Übergänge an Hochschulen ermöglichen will. Während Geflüchtete die für den Hochschulzugang notwendigen Voraussetzungen (wie etwa ein bestimmtes Sprachniveau) erwerben, können sie bei Kiron bereits an einem digitalen, auf MOOCs basierenden Studienprogramm mit synchronen und asynchronen Lehr- und Lernszenarien teilnehmen. Die Studierenden schließen ihr Studium schließlich mit einem regulären akademischen Abschluss an Partnerhochschulen ab, an denen die online studierten Module angerechnet werden. Um diese Anrechnung seitens der Hochschulen zu ermöglichen, fundiert Kiron seine Qualitätssicherung auf vier Säulen: 1) Kiron erfüllt die in der EHEA definierten Qualitätsstandards und Richtlinien, um Vergleichbarkeit zu schaffen. 2) In der Zusammenarbeit mit den Partnern stehen Transparenz und Kommunikation im Vordergrund - die digitalen Lernszenarien werden durch sogenannte Kiron MOOklets (MOOC Booklets) transparent aufbereitet. 3) Das akademische Modell Kirons lebt von starken Partnerschaften und Kooperationen mit Hochschulen wie auch Fachexpert/innen; diese Expertise wird in die akademischen Prozesse Kirons eingebunden, die sich auch immer an den Prozessen der Hochschulpartner orientieren. 4) Qualitätssicherung bei Kiron wird als stetiger Entwicklungsprozess verstanden, der sich an die Bedürfnisse von Studierenden und Hochschulen orientiert. Neben diesen 4 Säulen stellt das Poster zwei ausgewählte Elemente detaillierter vor: Die oben genannten Kiron MOOklets und den übergeordneten Prozess der Zusammenarbeit mit Hochschulpartnern.


10: Transparente und standardisierte Verfahren

Dr.-Ing. Julia Kuß

Technische Universität Dresden
Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Abstract

Abstract

An der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Dresden ist der Prozessablauf der Anerkennung für die Studiengänge Elektrotechnik, Informationssystemtechnik, Mechatronik, Regenerative Energiesysteme und Nanoelectronic Systems vereinheitlicht worden. Die Studierenden erhalten zu dem fakultätsspezifischen Antragsformular eine Ausfüllhilfe mit Hinweisen zur Anerkennung. Die Unterlagen sind auf den Fakultätswebseiten hinterlegt. Der Antrag (in deutscher und englischer Sprache) ist so aufgebaut, dass er als Bescheid für die Studierenden genutzt werden kann (enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung). Die Betreuung der Anerkennungsverfahren und die Vorbereitung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses übernimmt der Studienfachberater. Standardfälle (fachliche Kenntnisse oder Erfahrungswissen vorhanden) werden fachlich vom Studienfachberater beurteilt, bei Spezialfällen beurteilt der fachlich zuständige Hochschullehrer. Für häufig vorkommende Anerkennungsfälle gibt es Grundsatzentscheidungen der zuständigen Prüfungsausschüsse, die ein verkürztes Anerkennungsverfahren ermöglichen. In einigen dieser Fälle wurde eine spezielle Anlage zum Anerkennungsantrag erarbeitet, die das Ausfüllen und Bearbeiten der Anträge erleichtert. Die Grundsatzentscheidungen und speziellen Antragsanlagen basieren auf den Studiendokumenten der betreffenden Studiengänge sowie Datenbanken mit den Anerkennungsentscheidungen der letzten Jahre. Weitere Standardisierungen im Ablauf werden derzeit vorbereitet.


11: Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Prof. Dr. Stefan Odenbach

Technische Universität Dresden
Fakultät Maschinenwesen

Abstract

Abstract

Mobilität von Studierenden und die Ableistung von Auslandssemestern sind eine fundamentale Forderung an moderne Studienordnungen und eine Selbstverständlichkeit in der Praxis der Studiengestaltung. Sobald diese Mobilität sich nicht auf Praxissemester oder Forschungsaufenthalte beschränkt, d.h. sobald Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt werden ergeben sich bei der Anerkennung der Leistungen erhebliche Probleme aufgrund zum Teil signifikant unterschiedlicher Notensysteme. Je nach Bundesland werden hier entweder Umrechnungen vorgenommen oder – und dies wird an der TU Dresden angewendet – es erfolgt eine Anerkennung ohne Note. Im Rahmen des Hauptstudiums in Diplomstudiengängen oder in Masterstudiengängen stellt das für die Studierenden ein Problem dar, da die erbrachten Leistungen bei einer Anerkennung ohne Note nicht in die Berechnung der Abschlussnote mit eingehen, was unter Umständen zu einer Verschlechterung der Abschlussnote führen kann. Auf diese Weise werden Studienabschnitte im Ausland unattraktiv, was der Mobilitätsforderung entgegensteht.

Um diesem Problem zu begegnen, wurde ein Verfahren entwickelt, bei dem der Dozent an der ausländischen Universität eine Note im an der Fakultät Maschinenwesen verwendeten Notensystem vergibt. Bei diesem Verfahren nehmen die Studierenden ein Schreiben mit an die Gastuniversität, in dem das grundsätzliche Problem und das bei uns verwendete Notensystem erläutert werden. Dieses Schreiben ist als persönlicher Brief formuliert und in verschiedenen Sprachen verfügbar, so dass die entsprechenden Dozenten so höflich wie möglich zur Erteilung einer Note nach unserem System aufgefordert werden. Auf der Rückseite des Schreibens befindet sich ein Formular auf dem der Dozent die erteilte Note sowohl in seinem eigenen System, als auch im System der TU Dresden vermerken kann.


12: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistunge

Adriana Tomanova-Stupka

Technische Universität München
Hochschulreferat Studium und Lehre

Abstract

Abstract

Wenn Studierende extern (an einer anderen Fakultät, Universität, Fachhochschule, im Ausland etc.) erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten, sind i.d.R. die Fachvertreter (d.h. die inhaltlich zuständigen Modulverantwortlichen) aufgefordert zu prüfen, ob wesentliche Unterschiede in den Lernergebnissen vorliegen. Die Anerkennungsprüfung an der Technischen Universität München (TUM) verläuft in drei Schritten, welche das Poster vorstellt. Die Lernergebnisse der an der TUM vorgesehenen Leistung werden im ersten Schritt ermittelt. Auskunft darüber geben die Modulbeschreibungen der TUM, in denen neben Umfang und Inhalten auch die angestrebten Lernergebnisse angegeben sind. Im zweiten Schritt werden die Lernergebnisse der in einem externen (Studien-) Kontext erbrachten Leistung ermittelt. Dies erfolgt im Idealfall ebenfalls über Modulbeschreibungen. Allerdings liegen die Lernergebnisse häufig nicht in Form einer Modulbeschreibung vor oder die Modulbeschreibungen wurden nicht hinreichend sorgfältig formuliert. In diesen Fällen muss auf alternative Quellen zurückgegriffen werden. Im dritten Schritt müssen die Lernergebnisse auf wesentliche Unterschiede geprüft werden. Das entscheidende Kriterium dabei ist der Anerkennungszweck, d.h. es gilt, die Erfordernisse der erfolgreichen Fortsetzung des Studiums im Sinne eines Beitrags zum Qualifikationsprofil zu prüfen und entsprechend zu bewerten.

Die „Handreichung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“ der TUM bietet weiterführende Hilfestellungen zum Thema Anerkennung an.


13: Anrechnungsanalysen und Anrechnungsmanagement

Dr. Mario Seger

Technische Universität Darmstadt

Abstract

Abstract

Die Kernaufgaben von Teilprojekt 2, im Verbundprojekt Open Competence Center for Cyber Security (Open C³S), sind zum einen die Durchführung von pauschalen Anrechnungsverfahren in Bezug auf die Studienangebote von Open C³S und zum anderen die Konzeption und Entwicklung des webbasierten L3 AnrechnungsManagementSystems (L3 AMS). Im Kontext der pauschalen Anrechnungsverfahren realisierte das Teilprojekt 47 pauschale Profilpotenzialanalysen im Hinblick auf die Qualifizierungen des bundeseinheitlich geregelten IT-Aus- und Weiterbildungssystems sowie privatwirtschaftliche Zertifikate im Umfeld der Thematik IT-Security.

In Bezug auf das L3 AMS konnten im Projekt Open C³S, orientiert an den Vorgaben der Akkreditierung bzw. der Gesetzeslage, die wesentlichen Grundlagen für eine ganzheitliche webbasierte Arbeitsplattform gelegt werden.

Mit dem Frontend, dem Antragsportal und dem Backend werden alle involvierten Zielgruppen bedient. Ebenso bildet das System pauschale, individuelle und kombinierte Verfahren ab. Mit Blick auf das Methodenspektrum sind die Verfahren taxonomie- und qualifikationsrahmenorientiert konfigurierbar als auch für formal, non-formal und informell erworbene Kompetenzen einsetzbar (Demoversion: www.l3-ams.tu-darmstadt.de). U.a. können individuelle Anträge bis zu 90% schneller bearbeitet werden und das Self-Assessment entlastet wesentlich die Studienberatung.

Mit seinem ganzheitlichen Ansatz ist das L3 AMS ein Beitrag zur Entwicklung des Qualitätsmanagements und zur Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung an Hochschulen. In diesem Zusammenhang fördert das datenbankgestützte Management von Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren die Transparenz, die Zuverlässigkeit und die weitgehend einheitliche Gestaltung der Verfahren im Hinblick auf Methodik und Organisation.