Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Kompetenzorientierung in den Rechts­wissenschaften

Reflexion: Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin
In ihrem Impulsreferat machte Professorin Obergfell deutlich, dass sich trotz der formalen Beibehaltung des Staatsexamens das Jurastudium nicht gänzlich außerhalb des Bologna-Prozesses bewege, weil es nämlich auch – und zwar angesichts der inhaltlichen allorientierung schon seit langem – auf Kompetenzerwerb abziele. Die Unis könnten zwar angesichts der relativ detaillierten gesetzlichen Vorgaben nur den Inhalt des Schwerpunktstudiums relativ frei bestimmen, doch könnten sie auch über die Vermittlung von Falllösungstechniken hinaus allgemeine Kompetenzen zu vermitteln versuchen. Solche Themen seien an der Juristischen Fakultät der HU die Praxisorientierung, die Interdisziplinarität, die Internationalität und der Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Mittel für einen verstärkten Praxisbezug seien Praktika, die Einbeziehung von Praktikern in die Lehre, Moot Courts und Law Clinics, für Interdisziplinarität die Grundlagenfächer sowie einzelne Schwerpunktbereiche, für Internationalität  das FRS, der Rechtsvergleich und das Schwerpunktstudium im Ausland (das ja auch gut zum Bologna-Prozess passe). Dazu kommen Veranstaltungen zu Verhandlungsmanagement, Kommunikation etc. Die im Studium vermittelte Fallbearbeitungstechnik solle nicht als „Trockenübung“ verstanden, sondern für die Studierenden mit Praxis gesättigt werden. Am Staatsexamen sei grundsätzlich festzuhalten.

In der Diskussion wurde dann einerseits gerade auch aus der Sicht von an den Bologna-Prozess angepassten juristischen Studiengängen vor allem an Fachhochschulen überlegt, welche weiteren Gestaltungsmöglichkeiten in Hinsicht auf eine Kompetenzorientierung es im Staatsexamensstudiengang geben könnte. Eine schlichte Übertragung verbietet sich freilich nicht nur wegen unterschiedlicher Inhalte, sondern auch wegen der Studierendenzahlen, die an den vorgestellten FH-Studiengängen jeweils weit geringer sind als an den Staatsexamensstudiengängen. Weiterhin wurde über die Erfahrungen mit der in den 1970er/80er Jahren an einigen Reformfakultäten eingeführten und in den 1990er Jahren endgültig aufgegebenen einstufigen Juristenausbildung kontrovers debattiert. Deren erklärtes Ziel war eine Verbindung des Studiums mit der sonst erst im Referendariat gemachten praktischen Erfahrung. Einer der Teilnehmer in dem Panel hat diese Ausbildung in Hamburg durchlaufen und war sehr angetan davon. Allerdings ist ein solches einstufiges Studium organisatorisch komplex; die damaligen Reformstudiengänge waren daher auch relativ klein.