Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Hochschulrahmengesetz (HRG)

Da die primäre Gesetzgebungskompetenz im Hochschulbereich bei den Bundesländern liegt, beinhaltet das Hochschulrahmengesetz (HRG) weniger konkrete Regelungen als vielmehr grundlegende Aussagen zu den Aufgaben der Hochschulen, ihrer (inneren) Organisation als Selbstverwaltungskörperschaft und der Rechte ihrer Mitglieder. Eine Ausnahme stellen die Bereiche der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse dar, für deren Regelung der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1  Nr. 33 GG die Gesetzgebungskompetenz hat und die in den §§ 18 ff. und 27 ff. HRG geregelt sind.

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