Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Beschäftigungsbefähigung

Hochschulen qualifizieren ihre Absolventinnen und Absolventen kompetenzorientiert auf Grundlage einer vielseitigen und breiten wissenschaftlichen (Aus-)Bildung (durch Integration fachlicher, methodischer und überfachlicher Kompetenzen sowie berufsfeldbezogener Qualifikationen) für die wechselnden Anforderungen akademischer und außerakademischer Karrieren.

Beschäftigungsbefähigung von Hochschulabsolventen bedeutet, dass diese auf Basis wissenschaftlicher Bildung (fachliche und überfachliche Kompetenzen sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen) eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, diese halten und sich neue Beschäftigungsfelder erschließen können.

Leitbild der hochschulischen Ausbildung ist also nicht der berufsfertige, hochspezialisierte Experte, sondern die umfassend entwickelte, wertebewusste und wissenschaftlich qualifizierte Persönlichkeit, die gelernt hat zu lernen, sich schnell einarbeiten und selbstständig weiterbilden kann.

Beschäftigungsbefähigung in den Bachelor- und Master-Studiengängen wird unter anderem durch eine konsequente Kompetenz- und Praxisorientierung in den Curricula ermöglicht.

Ergänzendes Material: Siehe auch: Kategorien: Zurück zur Liste