Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Kompetenzorientierung in Anerkennung und Anrechnung

Zusammenfassung des Vortrags: Prof. Dr. Mechthild Dreyer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

  1. In der Lissabon-Konvention von 1997, dem grundlegenden Referenztext zu Fragen der Anerkennung im europäischen Hochschulraum, wird der Kompetenzbegriff nicht benutzt. Gegenstand der Anerkennung sind Qualifikationen. Im Sinne der Konvention ist ein Anerkennungsprozess nur dann diskriminierungsfrei, wenn er sich auf die den Qualifikationen zugrundeliegenden Kenntnisse und Fähigkeiten bezieht.
  2. Zur Vereinfachung der Anerkennung von nationalen und internationalen Bildungsabschlüssen werden in den nachfolgenden Jahren Referenzrahmen entwickelt, die Qualifikationen auf der Grundlage der mit ihnen verbundenen Lernergebnissen verschiedenen Bildungsniveaus zuordnen. Über sie wird der Kompetenzbegriff in den Sachzusammenhang von Anerkennung und Anrechnung eingeführt. Während die erste Auflage des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) von 2008 noch vom generischen Begriff der Lernergebnisse ausgeht und Kompetenz als eine Art der Lernergebnisse neben Wissen und Fertigkeiten darstellt, beschreibt der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) von 2013 zu Kompetenzen gebündelte Lernergebnisse. In dieser Linie ist auch die überarbeitete Version des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) von 2017 zu sehen, dessen zentraler Bestandteil ein Kompetenzmodell ist.
  3. Dadurch, dass DQR und HQR Qualifikationen inhaltlich an Kompetenzen rückbinden, erfüllen sie die Forderung der Lissabon-Konvention, wonach Qualifikationen ohne Diskriminierung der Person anzuerkennen sind. Denn die Konzentration auf die Kompetenzen einer Person sieht ebenso wie die auf Lernergebnisse oder auf Kenntnisse und Fähigkeiten von allen Begleitumständen des Erwerbs der Qualifikation ab. Indem beide auf Kompetenzen abheben, betonen sie zudem die Notwendigkeit der Sichtbarkeit und Nachweisbarkeit, sind doch dem Konzept der Kompetenz diese Momente inhärent. Damit verdeutlichen sie über die Lissabon-Konvention hinaus, dass der Bildungserwerb angesichts der wachsenden Heterogenität der Studierendenschaft, der Vielzahl hoch spezialisierter Studiengänge sowie der kaum noch stabilen Berufsbilder nicht nur diskriminierungsfrei, sondern auch transparent und in seinen Ergebnissen nachvollziehbar zu gestalten ist.