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Projekt nexus - Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern der Hochschulrektorenkonferenz
 
 

nexus Newsletter 1/2016

 
 
 

Inhalt

Editorial
→  Mobile Studierende brauchen transparente Anerkennung
Interview
→  Grenzenlose Anerkennung?
Kommentar
→  „Man wächst gerade an den Unterschieden“
Aktuelles
→  nexus-Umfrage: Zwei Drittel der Hochschulen haben einheitliches Anerkennungsverfahren
→  Erleichterungen in der Beweisführung zum Hochschulzugang für Flüchtlinge
→  Neue HRK-Daten: Zulassungsbeschränkungen leicht rückläufig
Neuerscheinungen
→  nexus impulse für die Praxis: Gelebte Qualitätskulturen
→  Neuer Sammelband zu gelungenen Übergängen von der beruflichen in die hochschulische Bildung
Good Practice
→  Bergische Universität Wuppertal: Transparente Anerkennung
Werkstatt
→  Anerkennung bei nicht vergleichbaren Notensystemen
Rückschau
→  nexus-Wintertagung: Fachübergreifender Austausch der Runden Tische des Projekts nexus
→  nexus-Tagung: Verbesserung des Studienerfolgs durch Monitoring?
→  Forschendes Lernen braucht Zeit für Reflexion
Termine
→  nexus Tagungen
→  Weitere Termine
Impressum
→  Kontakt
 
 
 

Editorial

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Mobile Studierende brauchen transparente Anerkennung

Studierende werden immer mobiler und verlangen von ihren Hochschulen mehr Unterstützung bei der Anerkennung: Viele wollen zeitweise im Europäischen Hochschulraum bzw. weltweit studieren oder nach dem Bachelor an eine andere Hochschule wechseln. Für diese Studierenden sind besonders solche Hochschulen attraktiv, die studentische Mobilität durch Abbau unnötiger Hindernisse nachhaltig fördern. Dazu tragen insbesondere transparente Verfahren zur Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen bei.

Zum Projektschwerpunkt Anerkennung hat nexus einen Runden Tisch von Expertinnen und Experten einberufen. Wir lassen im heutigen Newsletter mit der Vizepräsidentin der Universität Mainz, Prof. Dr. Mechthild Dreyer, und dem Studenten der Universität Ulm, Michael Heinl, zwei dieser Experten zu Wort kommen. Dreyer geht im Interview auf die Grenzen der Anerkennung ein und Heinl blickt im Kommentar auf seine eigenen Erfahrungen zurück.
 
Wir schauen zudem zurück auf die nexus-Tagungen zum Forschenden Lernen, zum Monitoring von Studienverläufen und zur Wintertagung der vier Runden Tische des Projekts. Auf letzterer ist auch ein → kleiner Film entstanden. Für das erste Halbjahr 2016 hat nexus wieder einige spannende Tagungen geplant. Ab sofort können Sie sich zu unserer Jahrestagung→  „Erfolgsfaktoren in der Studieneingangsphase“ an der Fachhochschule Münster am 16./17. März und zu unserem Workshop → „Kompetenzorientiertes Prüfen“ an der Universität Mannheim am 26.2. anmelden.

Ein gutes und erfolgreiches 2016 wünscht Ihnen


   
Christian Tauch

Mehr über das Projekt erfahren Sie unter → www.hrk-nexus.de
Haben Sie → Fragen oder Anregungen?


Interview

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Prof. Dr. Mechthild Dreyer ist Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der Universität Mainz.
 

Grenzenlose Anerkennung?

Prof. Dr. Mechthild Dreyer, Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der Universität Mainz und eine von drei Vorsitzenden des Runden Tisches Anerkennung, über Grenzen bei der Anerkennung. 

Je nach Lesart der Lissabon Konvention gibt es keine quantitativen Restriktionen für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Im Extremfall wäre also denkbar, dass eine Hochschule ihren Abschluss vollständig auf der Basis extern erbachter Studienleistungen vergeben muss. Macht das Sinn?
Insbesondere wenn die Kompetenzprofile, die mit Studienabschlüssen verbunden sind, Ergebnis strategischer Überlegungen einer Hochschule bzw. eines Faches zu den spezifischen Zielen der eigenen Lehre sind, scheint es mir geradezu zwingend, darauf zu bestehen, dass ein wie immer zu bestimmender Anteil der Studien- und Prüfungsleistungen an der eigenen Hochschule zu erbringen ist.

Sollte es ein „Verfallsdatum“ bzw. eine „Halbwertszeit“ für die Anerkennung geben, etwa wenn jemand nach mehreren Jahren Pause ein Studium wiederaufnehmen möchte?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Grundsätzlich sollten einmal erworbene Kompetenzen immer anerkannt werden können. Zusätzlich wäre zu überlegen, ob man in Fächern mit weltweit intensiver Forschungstätigkeit und rapidem Erkenntniszuwachs zwischen gleichsam zeitlosen Kompetenzen unterscheidet, die zu erwerben immer notwendig sind, und Kompetenzen, die, wenn sie nicht mehr State of the Art sind, durch andere zu ersetzen wären.

Wie bewerten Sie die mehrfache Anerkennung von Leistungen (z.B. wenn jemand nach dem Lehramtsstudium noch einen Fachbachelor absolvieren möchte)?
Generell wird man auch hier sagen, dass einmal erbrachte Leistungen mehrfach anerkannt werden sollten. Mir sind folgende zwei Ausnahmen bekannt: Leistungen aus einem vorhergehenden Bachelorstudium können nicht für ein konsekutives Masterstudium anerkannt werden, es sei denn, diese Leistungen wurden zusätzlich zu den für den Bachelorabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht. Bei Mehrfachstudiengängen kann ein und dieselbe Leistung nicht im selben Studiengang, also beispielsweise nicht gleichzeitig im Kern- und im Beifach, anerkannt werden.



Kommentar

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Michael Heinl
 

„Man wächst gerade an den Unterschieden“

Masterstudent Michael Heinl (Universität Ulm), studentischer Vertreter am Runden Tisch Anerkennung, hat während seines Bachelorstudiums an der Hochschule Offenburg ebenso positive wie auch negative Erfahrungen mit der Anerkennung von Studienleistungen gemacht.

Die Anerkennungspraxis wird oftmals noch nicht dem gerecht, was mit der Lissabon-Konvention erreicht werden sollte. Natürlich gibt es vorbildliche Institutionen und Lehrende, aber leider auch Schwierigkeiten auf vielen Ebenen. So heterogen die Ergebnisse der DAAD-Umfrage→  „Anerkennung (k)ein Problem?“ ausfallen, so unterschiedlich sind auch meine persönlichen Erfahrungen. Weil mir meine Hochschule die Anerkennung nicht verbindlich zusagen wollte und auch das nötige Maß an ideeller Unterstützung fehlte, habe ich einen geplanten Auslandsaufenthalt trotz aller Euphorie aus Unsicherheit abgesagt. Das war in einer frühen Phase meines Studiums und ein Auslandssemester rückte erst einmal in unerreichbare Ferne.

Gerade Studierende in den ersten Semestern nehmen Ablehnungen oft widerstandslos hin. Verständlicherweise wollen sie im Hinblick auf den weiteren Verlauf ihres Studiums Konflikte mit Lehrenden vermeiden. Eine Lösung könnte die Ernennung von Beauftragten oder Koordinatorinnen und Koordinatoren durch die Hochschulen sein, die idealerweise nicht selbst über die Anerkennung entscheiden, sondern sich als Fürsprecher der Studierenden verstehen.

Ich selbst bin heute froh, dass ich doch noch einen zweiten Anlauf für ein Auslandsemester gewagt habe. Es hat mir sehr geholfen, dass die Lehrenden dem positiv und optimistisch gegenüberstanden. Mein Learning Agreement konnte noch während des Auslandsaufenthalts schnell und flexibel angepasst werden, nachdem die irische Gasthochschule ihr Curriculum geändert hatte. Zwar hat sich mein Studium durch den Aufenthalt um ein Semester verlängert, allerdings konnte ich mich durch die anerkannten Leistungen im letzten Semester ganz meiner Abschlussarbeit widmen und hatte Zeit für Gremienarbeit sowie für eine Summer School in Estland.

Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, empfehle ich, frühzeitig ein verbindliches Learning Agreement mit dem zuständigen Prüfungsausschuss abzuschließen. Ein persönliches Gespräch mit den beteiligten Lehrenden ist dabei sehr hilfreich. Sollten dennoch Probleme auftreten, können StudierendenvertreterInnen oder das International Office vermitteln. Auch wenn Module nicht hundertprozentig übereinstimmen, sollte man nicht locker lassen. Es wird sich lohnen, denn schließlich sind es doch gerade die Unterschiede, an denen man während eines Auslandsaufenthalts wächst.



Aktuelles

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nexus-Umfrage: Zwei Drittel der Hochschulen haben einheitliches Anerkennungsverfahren

Eine nexus-Umfrage zur Anerkennung, an der sich 70 deutsche Hochschulen beteiligt haben, zeigt ermutigende Fortschritte bei der Etablierung von institutionalisierten Anerkennungsverfahren. 65 Prozent der beteiligten Hochschulen gaben an, bereits ein einheitliches Verfahren zu verwenden. Von den übrigen 24 Hochschulen haben über 50 Prozent zumindest verbindliche Anerkennungsverfahren an allen Fakultäten bzw. Fachbereichen etabliert.
Insbesondere die schriftliche Dokumentation der Anerkennungsverfahren sowie die Gleichbehandlung in- und ausländischer Hochschulleistungen sind schon sehr gut umgesetzt. Verbesserungsbedarf gibt es weiterhin hinsichtlich der Transparenz der Anerkennungsverfahren, z.B. in Bezug auf Dauer und Notenumrechnung.

Ziel der Umfrage war es, valide Informationen über den Stand der institutionellen Anerkennungspraxis in Deutschland zu gewinnen, um die Ergebnisse für die weitere Arbeit des Runden Tisches nutzen zu können. Unter anderem wurden die Bedarfe für das kürzlich gestartete Beratungs- und Fortbildungskonzept zur Anerkennung ermittelt: Hochschulen wünschen sich demnach vor allem Beratungsangebote zu den Themen Anerkennungsdatenbanken sowie Anerkennung auf Grundlage von Lernergebnissen.

Die Auswertung der fünften bundesweiten Umfrage zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch den DAAD wird in Kürze → an dieser Stelle veröffentlicht.



 

Erleichterungen in der Beweisführung zum Hochschulzugang für Flüchtlinge

Der Hochschulzugang für studierfähige Flüchtlinge richtet sich nach den gleichen Kriterien wie für andere internationale Studieninteressenten aus Drittländern. Das heißt, neben der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland, die ggf. zu einem direkten Hochschulzugang führt, müssen auch die notwendigen Sprachnachweise erbracht werden (TestDaF oder DSH). Liegt kein direkter Hochschulzugang vor, kann dieser durch das erfolgreiche Ablegen der Feststellungsprüfung erworben werden. Das Studienkolleg bereitet auf diese Prüfung vor. 

In ihrem jüngsten → Beschluss hat nun die KMK neue Regelungen für den Hochschulzugang von Flüchtlingen verabschiedet, die fluchtbedingt ihre im Heimatland erworbene Hochschulzugangsberechtigung nicht oder nur unvollständig nachweisen können. Hier sollen Erleichterungen in der Beweisführung eingeführt werden. Demnach wird es zukünftig ein dreistufiges Verfahren zur Feststellung der Studienberechtigung von Studienbewerbern geben. Im Rahmen des Verfahrens können auch Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden, die zumindest indirekt auf eine Hochschulzugangsberechtigung verweisen können, so zum Beispiel ein Studierendenausweis, Prüfungsbescheinigungen oder Studienbücher.

Der Beschluss enthält ebenfalls Regeln zur Ermittlung einer Durchschnittsnote und bietet mit dem Verfahren eine geeignete Handhabung von Fällen, in denen Nachweise über die behauptete Hochschulzugangsberechtigung vollständig fehlen.


 

Neue HRK-Daten: Zulassungsbeschränkungen leicht rückläufig

Der Anteil der zulassungsbeschränkten Angebote für Studienanfängerinnen und -anfänger ist im laufenden Wintersemester gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen: von 49,5 Prozent auf 46,1 Prozent. Das hat die Auswertung der Zahlen aus dem Hochschulkompass der HRK ergeben. „Die Anstrengungen der Hochschulen, möglichst vielen Bewerberinnen und Bewerbern ein Studium zu ermöglichen, haben mit Hilfe des Hochschulpakts gegriffen“, kommentierte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. Die HRK-Statistik weist für das aktuelle Semester gut 18.000 Studienangebote aus, davon rund 8.300 Bachelor- und 8.100 Masterprogramme. Über 90 Prozent der Studiengänge führen heute zu Bachelor oder Master, der Rest im Wesentlichen zu staatlichen oder kirchlichen Abschlüssen. Inzwischen liegt auch der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die mit Bachelor oder Master abschließen, bei fast 76 Prozent.

Die Publikation → „Statistische Daten zu Studienangeboten an Hochschulen in Deutschland – Wintersemester 2015/2016“ ist online abrufbar. Die Druckfassung ist in der HRK-Reihe „Statistiken zur Hochschulpolitik“ erschienen und kann kostenlos bestellt werden: → publikationen@hrk.de.
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Neuerscheinungen

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nexus impulse für die Praxis: Gelebte Qualitätskulturen

Die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area" (ESG) bilden die Grundlage für die Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum. Die ESG sind keine Checkliste für eine Detailsteuerung, sondern vereinen vielmehr generisch formulierte Standards mit Leitlinien, die den Hochschulen Erläuterungen und Anregungen zur Weiterentwicklung ihrer eigenen Qualitätskultur bieten. 2015 wurde eine aktualisierte Fassung der ESG veröffentlicht. In einer neuen Ausgabe der nexus impulse für die Praxis werden ausgewählte Standards zur internen Qualitätssicherung anhand von gelungenen Beispielen aus den Hochschulen vorgestellt.

→ www.hrk-nexus.de/impulse


 

Neuer Sammelband zu gelungenen Übergängen von der beruflichen in die hochschulische Bildung

Ein aktueller Sammelband fasst die Ergebnisse der ANKOM-Initiative zusammen. Mit → „Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“ ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme zahlreicher  Konzepte und Projekte deutscher Hochschulen entstanden, die sowohl die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen als auch die Bedingungen eines erfolgreichen Studiums Berufstätiger fördern. Es wird deutlich, dass beruflich qualifizierte Studierende im Vergleich zu traditionellen Studierenden häufiger Schwierigkeiten in der Bewältigung studientypischer Anforderungen und der Anwendung wissenschaftlicher Lern- und Arbeitstechniken haben. Sie sind als Gruppe in sich sehr viel heterogener als man gemeinhin annehmen möchte. So gibt es gerade bei den soziodemografischen Merkmalen große Unterschiede. Die Vereinbarkeit von Studium und Beruf hingegen ist eine Herausforderung, die für fast alle Studierenden unter den beruflich Qualifizierten zu bewältigen ist. Ein wichtiger Verdienst der Projekte in der ANKOM-Förderinitiative ist, dass sie den Weg von der Defizit- zur Ressourcenorientierung eingeschlagen haben. Zwar profitieren alle Maßnahmen in diesem Zusammenhang von der gemischten Alterszusammensetzung. Dennoch fördern Maßnahmen für spezielle Altersgruppen und auf unterschiedliche Lerntypen ausgerichtete digitale Lehrformate in besonderer Weise nicht-traditionelle Studierende, und das sowohl in der Studieneingangsphase als auch während des gesamten Studienverlaufs.

→ Übergänge gestalten – Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung erhöhen. Walburga K. Freitag et al. (Hrsg.)Münster: Waxmann (2015), 424 Seiten, broschiert, 34,90 €, ISBN 978-3-8309-3125-6
Zur ausführlichen Besprechen auf → www.hrk-nexus.de



Good Practice

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Bergische Universität Wuppertal: Transparente Anerkennung

Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für eine faire Anerkennungskultur. Die Bergische Universität Wuppertal hat das Anerkennungsverfahren für jeden Studiengang in der dazugehörigen Prüfungsordnung geregelt – und zwar hochschulweit einheitlich. In einer → Handreichung wird das komplexe Thema mit zahlreichen konkreten Beispielen aus der Praxis illustriert. Insbesondere das Konzept des „wesentlichen Unterschieds“ wird auf diese Weise sehr konkret und anschaulich. Dabei geht es auch um die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Übergang vom Bachelor zum Master. Auf der → Webseite finden sich zudem weitere Dokumente und Erläuterungen, die sich an verschiedene Zielgruppen richten, so dass jeder – vom Studierenden bis zum Prüfungsausschuss – sich ein klares Bild darüber machen kann, wie das Anerkennungsverfahren abläuft.

 



Werkstatt

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Foto: nexus
 

Anerkennung bei nicht vergleichbaren Notensystemen

Frage an nexus: Wie soll die Anerkennung von Leistungen erfolgen, wenn die anerkannte Leistung im Ausland nur mit „bestanden“ ausgewiesen wird bzw. Leistungen auf Grund von nicht vergleichbaren Notensystemen nur ohne Note anerkannt werden können?

Antwort von nexus: Wenn die Situation im Inland genauso ist wie im Ausland, das zu ersetzende Modul also auch unbenotet bewertet wird (z. B. „teilgenommen“ oder „bestanden“), ist der Fall klar und das Modul bzw. die Leistung wird, solange kein wesentlicher Unterschied bei den erworbenen Kompetenzen vorliegt, unbenotet mit den ECTS-Punkten der Heimathochschule anerkannt. Wenn das zu ersetzende Modul jedoch im Normalfall an der anerkennenden Hochschule benotet würde, sollte diese die Leistung dennoch wie im ersten Fall unbenotet anerkennen und die Leistung bzw. die dafür vergebenen ECTS-Punkte aus der Gesamtnotenberechnung herausnehmen. Dies gilt für Leistungen aus dem In- und Ausland.

Wenn eine Benotung der zu ersetzenden Leistung vorgeschrieben ist, müsste eine Benotung mit der schlechtesten Bestehensnote (4,0) erfolgen. Ein solches Vorgehen würde die Antragstellerinnen und Antragsteller benachteiligen und wäre ohne entsprechende länderrechtliche Regelungen nicht zu rechtfertigen und rechtlich bedenklich. Nachprüfungen beispielsweise sind jedoch in einem solchen Fall ebenfalls ein unzulässiges Mittel, eine Benotung herbeizuführen. Beides würde zu neuen Mobilitätshindernissen führen.


Rückschau

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nexus-Wintertagung: Fachübergreifender Austausch der Runden Tische des Projekts nexus

Gezielte Angebote und Maßnahmen in der Studieneingangsphase sind eine entscheidende Stellschraube für den Studienerfolg. Wie dabei eine besonders hohe Wirksamkeit erzielt werden kann und welche Erfolgsfaktoren eine Rolle spielen, wurde auf der 2. Wintertagung der → Runden Tische des HRK-Projekts nexus in Berlin im Dezember 2015 diskutiert. Im Laufe der kommenden Monate wollen die am Projekt beteiligten Vertreterinnen und Vertreter aus den Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Medizin und den Gesundheitswissenschaften den Stand ihrer Diskussionen und erste Arbeitsergebnisse aus ihren Runden Tischen gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellen. Darüber hinaus arbeiten die einzelnen Runden Tische fach- und themenspezifisch an eigenen Schwerpunkten im Rahmen des „Student Life Cycle“ weiter:

Eine im Jahresverlauf 2015 erarbeitete Handreichung zur Studieneingangsphase in den Wirtschaftswissenschaften, die demnächst als Print- und Onlinefassung erscheinen soll, wurde vom Runden Tisch Wirtschaftswissenschaften finalisiert. Kommende Schwerpunkte sollen u. a. die Entwicklung von Kompetenzprofilen, Lehr-, Lern- und Prüfungsformate der Qualifizierungsphase und die Gestaltung des Übergangs in den Arbeitsmarkt sein.

Über aktuelle Problemstellungen der Anerkennung diskutierte der Runde Tisch Anerkennung und erarbeitete Entwürfe für ein Thesenpapier zu „Kriterien für gute Anerkennungsverfahren“ sowie einen FAQ-Ratgeber. Zudem wurden Standards für das neue Beratungs- und Fortbildungsangebot erarbeitet, das derzeit in der ersten Phase mit 13 Hochschulen anläuft.

Der Runde Tisch Medizin und Gesundheitswissenschaften erörterte gelungene Modellprojekte sowohl zum interprofessionellen Arbeiten an den Universitäten Freiburg und Greifswald als auch zum Umgang mit „Wissenschaftlichkeit“ in den unterschiedlichen medizinisch-gesundheitswissenschaftlichen Studiengängen an der Charité. Auf Grundlage dieser gelungenen Beispiele aus der Hochschulpraxis soll in diesem Jahr ein Positionspapier mit einer Reihe von Anregungen zum Studieneingang und zur Qualifizierungsphase entwickelt werden.

Der Runde Tisch Ingenieurwissenschaften wird sich 2016 mit der Kompetenzorientierung im Alltag von Studium und Lehre befassen und in diesem Rahmen Empfehlungen für u. a. Formate für kommunizierbare und handlungsleitende Modulbeschreibungen erarbeiten. Ein Papier zu erfolgsversprechenden Faktoren und Maßnahmen in der Studieneingangsphase soll insbesondere die studentische Perspektive noch stärker berücksichtigen.

→ Zum Tagungsfilm


 

nexus-Tagung: Verbesserung des Studienerfolgs durch Monitoring?

Wie können empirische Daten zum Bildungsverlauf von Studierenden genutzt werden, um ihren Studienerfolg zu verbessern? Diese Frage stand im Zentrum einer gemeinsamen Tagung des HRK Projekts nexus mit der Freien Universität Berlin.

Die Diskussion auf Grundlage gelungener Beispiele für Frühwarnsysteme aus den Hochschulen zeigte unter anderem, dass Bund und Länder in einer verbesserten Auswertung der Individualdaten der Studierenden vor allem ein geeignetes steuerungsrelevantes Instrument sehen, um die Zahl der Studienabbrecher zu senken. Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen bestätigten den großen Nutzen von empirisch erhobenen Daten zum Studierverhalten vor allem für die innerhochschulische Qualitätsentwicklung.

Sie warnten allerdings davor, den Begriff des Studienerfolgs auf rein quantitative Zielvorstellungen – wie Absolventenzahlen und „Akademikerquote“ – zu verengen, wenn neben Verlaufsstatistiken keine weiteren Informationen aus eigenständigen Erhebungen berücksichtigt würden. „Datenfriedhöfe“ sollten dabei vermieden werden: Anstatt immer neue Umfragen durchzuführen, müsse zunächst geklärt werden, wozu sie eingesetzt werden sollen und inwiefern bereits vorhandene Daten aus bundesweiten oder regionalen Untersuchungen besser zur Studienoptimierung genutzt werden könnten.

→ Zur Tagungsdokumentation


 

Forschendes Lernen braucht Zeit für Reflexion

Forschendes Lernen macht Spaß: Es aktiviert die Neugier der Studierenden und trägt zur Identifikation mit der jeweiligen Fachkultur bei. Auf diese Formel konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der nexus-Tagung Ende November 2015 an der Universität Hohenheim einigen.

Studierende könnten über das Forschende Lernen eine professionelle Praxis in der eigenen Fachkultur entwickeln, betonte der Wissenschaftsdidaktiker Prof. Dr. Ludwig Huber in seinem Einführungsvortrag. Es sei aber wichtig, dass es im Rahmen entsprechender Lehrveranstaltungen vor allem genügend Raum zur (Selbst)Reflexion gibt. Für Prof. Dr. Iris Lewandowski, Prorektorin für Lehre der Universität Hohenheim, macht Forschendes Lernen die Einheit von Forschung und Lehre erlebbar. „Forschendes Lernen ist aufwendig, aber uns bestätigen die Studierenden immer wieder, dass es Spaß macht.“ Diese Begeisterung für Wissenschaft wird in den Humboldt Reloaded-Projekten der Universität bereits im Bachelorstudium eindrucksvoll geweckt.

In fachspezifischen Workshops beschäftigten sich die Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Herausforderungen des Forschenden Lernens und den passenden Prüfungsformaten.

→ Zur Tagungsdokumentation


Termine

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nexus Tagungen

Jetzt anmelden:

26. Februar 2016 - Mannheim
"Kompetenzorientiertes Prüfen"
→ Weitere Informationen und Anmeldung

16. und 17. März 2016 – Münster
Jahrestagung nexus: Erfolgsfaktoren in der Studieneingangsphase
→ Weitere Informationen und Anmeldung

Save the Date:

04. April 2016 – Berlin 
Anerkennungstagung mit 4ING an der TU Berlin

16. und 17. Juni 2016 - Berlin
Digitales Lernen: Unterstützungspotentiale für ein studierendenzentriertes und kompetenzorientiertes Studium


    Gerne führen wir Ihren Veranstaltungstermin im nexus-Newsletter oder auf der nexus-Internetseite auf. Sprechen Sie uns an: → nexus(at)hrk.de
 
Weitere Termine unter → www.hrk-nexus.de/aktuelles/termine


Impressum

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Kontakt

Projekt "nexus - Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern" der Hochschulrektorenkonferenz, Ahrstraße 39; 53175 Bonn
Telefon: 0228 / 887-198
E-Mail: → nexus@hrk.de
Internet: → www.hrk-nexus.de
Redaktion: Dorothee Fricke
Die Verantwortung für die Inhalte der Fremdbeiträge tragen die jeweiligen Autoren.


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    Haben Sie Fragen oder Anregungen? → nexus@hrk.de