Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Session 6: Der wesentliche Unterschied

Vortrag: Prof. Dr. Andreas Musil, Universität Potsdam

Arbeitsergebnisse:
Fallbeispiele 1-3
Fallbeispiele 4-6
Fallbeispiele 7-9
Fallbeispiele 10-12

Der Fokus des Workshops lag auf der Prüfung des wesentlichen Unterschieds im Anerkennungsprozess. Denn eine Anerkennung gemäß der Lissabon-Konvention darf nur versagt werden, wenn wesentliche Unterschiede identifiziert werden. Bewertungsgrundlage sind die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Durch die Beweislastumkehr, liegt es daher an der Hochschule dieses zu belegen.

In seinem Einführungsvortrag gab Herr Professor Dr. Musil einen Überblick über die Lissabon- Konvention und deren wesentlichen Inhalten (Beweislastumkehr, Konzept des „wesentlichen Unterschieds“, Rechtsförmigkeit des Verfahrens, Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot, Vorhandensein angemessener Informationen und angemessene Fristen). Abschließend erläuterte er den wesentlichen Unterschied im Einzelnen, in dem er auf die unterschiedlichen Kriterien einging, die bei der Prüfung des wesentlichen Unterschieds relevant sind.

Im Kern des Workshops stand die Bearbeitung von Fallbeispielen, an denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Wissen anwenden und Herausforderungen diskutieren konnten. In vier Arbeitsgruppen wurden insgesamt 12 Fälle mit unterschiedlichem Schwerpunkt (Anerkennung eines vollständigen Studiums, Workload, Qualität der Hochschule, Notenumrechnung, Doppelstudium, Inhalt und Kompetenzziele etc.) diskutiert und anschließend dem Plenum vorgestellt.