Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

Workshop 1: Die Prüfung des wesentlichen Unterschieds

Impulsvortrag: Prof. Dr. Alexander Brigola, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Der Fokus des Workshops lag auf der Prüfung des wesentlichen Unterschieds im Anerkennungsprozess. Denn eine Anerkennung gemäß der Lissabon-Konvention darf nur versagt werden, wenn wesentliche Unterschiede identifiziert werden. Bewertungsgrundlage sind die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Durch die Beweislastumkehr, liegt es daher an der Hochschule dieses zu belegen. Hierbei standen folgende Fragestellungen im Mittelpunkt:

  • Welche rechtlichen Normen gibt es?
  • Wie ist die Wesentlichkeit definiert?
  • Welche Kriterien werden bei der Prüfung des wesentlichen Unterschieds herangezogen?
  • Haben bestimmte Kriterien mehr Gewicht als andere?
  • Wie erfolgt die Prüfung des wesentlichen Unterschieds in der Praxis?

Im Kern des Workshops stand die Bearbeitung von 20 Fallstudien. An fünf Arbeitstischen wurden insgesamt 20 Fälle mit unterschiedlichem Schwerpunkt (Anerkennung eines vollständigen Studiums, Workload, Qualität der Hochschule, Notenumrechnung, Doppelstudium, Inhalt und Kompetenzziele etc.) diskutiert und anschließend dem Plenum vorgestellt.

Es kristallisierte sich bei einigen wenigen Fällen heraus, dass die Umsetzung der Wesentlichkeitsprüfung Unterschiede hervorruft, welche größtenteils durch die landesrechtlichen Vorgaben bzw. durch unterschiedliche Prozessabläufe der Hochschule bedingt sind.