Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.

„Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen – wo stehen wir, wo geht es hin?“

3. Juli 2013, Berlin

Der demographische Wandel fordert Lösungen zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. In Zeiten zusehendes individualisierter Erwerbs- und Bildungsbiographien als auch des rapiden technologischen Fortschritts ist eine Weiterqualifizierung von breiten Teilen der Bevölkerung für den Erhalt und Ausbau der globalen Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar. Dies ist verbunden mit einem zunehmenden Bedarf an hoch qualifizierten Persönlichkeiten, die über aktuelles Wissen verfügen und ihre Kompetenzen flexibel einsetzen können.

Die Ermöglichung lebensbegleitender Bildungswege und die Öffnung von Hochschulen tragen entscheidend zur Wahrung des gesellschaftlichen Wohlstands und ökonomischen Wachstums bei. Um eine lebensbegleitende Weiterqualifizierung an Hochschulen für Berufserfahrene und Personen auch ohne schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung attraktiv zu gestalten, sind Möglichkeiten der Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen und damit auch die Wertschätzung der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse ein wichtiges Element. Die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen ist ein Anreiz und möglicherweise ausschlaggebender Entscheidungsgrund, ein Studium oder eine weitergehende Weiterqualifizierung erstmals bzw. erneut aufzunehmen.

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Die Hochschulrektorenkonferenz hat dieses Thema in den vergangenen Jahren immer wieder aufgegriffen und eine Reihe von Erklärungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zur Öffnung von Hochschulen und Erleichterung der Anrechnung von Kompetenzen formuliert.

Mit der Veranstaltung „Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen – wo stehen wir, wo geht es hin?“ wurde der Blick auf die Ebene der konkreten Umsetzung in den Hochschulen gerichtet und ein Austausch zu bestehenden Chancen und Herausforderungen initiiert.

Die positiven Rückmeldungen, die lebhaften und ertragreichen Diskussionen sowie das große Interesse im Vorfeld verdeutlichen, dass die Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen ein wichtiges Element zur Gestaltung von Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung darstellt und weitergehend zu befördern ist.

Podiumsdiskussion

Auf dem Podium wurden u.a. die zentralen Herausforderungen im Zusammenhang der Anrechnung von Kompetenzen besprochen und erörtert, warum die bestehenden Möglichkeiten zur Anrechnung von Kompetenzen nicht umfassender wahrgenommen werden. Zudem tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber aus, wie Hochschulen von der Anrechnung von Kompetenzen profitieren können.

Eine hochschulübergreifende und übertragbare Anrechnung auch zwischen Bundesländern wurde befürwortet. Zudem wurde auf eine notwendige Durchlässigkeit in beide Richtungen hingewiesen, also eine Verkürzung von Ausbildungszeiten und Anrechnung von Kompetenzen bei Studienabbruch. Anrechnung wurde als ein Nischengeschäft der Hochschulen beschrieben, das je nach Hochschule und Fachkultur unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Die bestehenden Verfahren wurden darüber hinaus als überwiegend sehr aufwendig wahrgenommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich für die Etablierung eines runden Tisches aus, an dem relevante Interessengruppen repräsentiert sind.

Hervorgehoben wurde die unabdingbare Sicherung und Wahrung der Qualität und des Niveaus der Studienangebote sowie der Zusammenhang von Qualitätssicherung und einer möglicherweise steigenden hochschulinternen wie auch externen Akzeptanz hinsichtlich der Anrechnung von Kompetenzen.  

Workshop 1: Rahmenbedingungen der Anrechnung

Je nach Bundesland und Hochschule gibt es unterschiedliche rechtliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen, die bei der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen zu berücksichtigen sind. Der erste Workshop zu Rahmenbedingungen der Anrechnung wurde mit einem Impuls von Frau Dr. Christiane Kühne, Offene Hochschule Osnabrück, eröffnet. Frau Dr. Kühne hob insbesondere auf die Unterscheidung von Tatbestand und Rechtsfolge bei den gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen ab.

Danach müssen die Merkmale „Kompetenz“, „beruflich erworben“ und „gleichwertig“ als Voraussetzungen einer Anrechnung gegeben sein. Während die Definition von Kompetenz mit Referenz zum DQR und HQR mit taxonomischen Niveaustufen, ebenso wie für den beruflichen Kontext, noch verhältnismäßig einfach herzuleiten ist, entzündete sich an der Begriffsbestimmung der Gleichwertigkeit eine intensive Diskussion.

Die in Osnabrück eingeführte weite Definition im Sinne eines wesentlichen Unterschiedes der Lissabon-Konvention wurde nicht von allen Teilnehmern goutiert. Dem lag wohl die Sorge um die Qualität der Studiengänge zu Grunde. Dabei sind neben der Studierendenfreundlichkeit auch die Vereinheitlichung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren Pluspunkte dieses Ansatzes.

Abschließend skizzierte Frau Dr. Kühne den Ablauf des Anrechnungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements. Diese sehr praktische Umsetzung der gesetzlichen Rahmenvorgaben stieß auf großes Interesse seitens der Teilnehmenden und bot vielfältige Ansatzpunkte für eine angeregte Diskussion. Im Anschluss an die Diskussion wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern drei Fragen zu den Gegebenheiten an der eigenen Hochschule, den wahrgenommenen Herausforderungen und möglichen Handlungs- und Gestaltungspielräumen bearbeitet.

Als zentrale Ergebnisse des Workshops sind die Folgenden zu nennen: Zur Beförderung der Thematik müssen einflussreiche Multiplikatoren in den Hochschulen gewonnen werden. Zudem sind die Zuständigkeiten in der Hochschule eindeutig festzulegen. Insgesamt muss zwischen der Anrechnung von Kompetenzen auf den Zugang zu Hochschulen und einer Anrechnung auf den Studienverlauf unterschieden werden - wobei sich eine Anrechnung nicht verbrauchen kann.

So können Personen die aufgrund ihrer beruflichen Qualifizierung ein Studium aufgenommen haben, unabhängig davon, Kompetenzen auch auf den Studienverlauf angerechnet werden. Eine qualitätsgesicherte Anrechnung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die nicht beruflich sondern informell und non-formal erworben wurden, wurde als nicht trivial eingeschätzt.

Workshop 2: Verfahren der Anrechnung

Bei der Anrechnung von Kompetenzen wird zwischen individuellen, pauschalen und kombinierten Verfahren unterschieden. Diese weisen unterschiedliche Stärken auf und müssen kontextabhängig adaptiert werden. Der einleitende Impuls von Frau Ida Stamm des Instituts für Innovation und Technik (iit) zeigte die zentralen Eigenschaften und Erfordernisse der jeweiligen Verfahren auf.

Zentrale Elemente aller Verfahren sollten die Prüfung der erbrachten Lernergebnisse sowie die anschließende Äquivalenzprüfung sein. Hierbei sei sowohl eine inhaltliche- als auch die Niveauprüfung bedeutsam für die Anrechnungsentscheidung. Das Fazit von Frau Stamm lautete, dass die Entscheidung für das jeweilige Verfahren je nach Bedeutung der Anrechnung für die hochschulische Institution erfolge.

Nach dem Impulsvortrag wurden drei Fragen zu 1) den eingesetzten Anrechnungsverfahren an den Hochschulen 2) deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten und 3) denkbaren Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung behandelt. Als Ergebnisse sind festzuhalten, dass sich ein gelungenes Anrechnungsverfahren durch Transparenz für alle Beteiligten auszeichnet und Anrechnungsprozesse nach festgelegten Kriterien zu vollziehen sind. Eine pauschale Anrechnung wurde nur dann als zielführend eingeschätzt, wenn sie auf verlässlichen Kooperationspartner­schaften aufgebaut ist.

Um ein Verfahren an die je unterschiedlichen Gegebenheiten der Hochschulen adaptieren zu können, sind ein Überblick über die vorhandenen Praktiken, wie im nexus-Anrechnungskompass, und damit einhergehende Informationsmaterialen der Hochschulen hilfreich. Entwicklungspotentiale wurden hinsichtlich eines möglichen Referenzsystems für Modulbeschreibungen und der nachhaltigen Finanzierung für die Etablierung von Strukturen zur Anrechnung benannt. Eine notwendige Vertrauensbildung sollte durch Information, Kommunikation und Partizipation aller relevanten Interessengruppen erreicht werden.

Workshop 3: Qualitätssicherung in der Anrechnungspraxis

Die Qualitätssicherung der Anrechnungspraxis ist entscheidend für eine externe wie interne Akzeptanz. Dies betrifft u.a. die Gegenstandsbereiche der Lernergebnisbeschreibung und der Äquivalenzprüfung, jedoch auch Gesichtspunkte der Gütekriterien von Verfahren sowie die Gleichbehandlung der Studierenden. In diesem dritten Workshop wurden die eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen als auch die damit einhergehenden Herausforderungen in der Anrechnungspraxis diskutiert.

Des Weiteren wurde sich mit möglichen Grenzen der Qualitätssicherung auseinandergesetzt. In seinem Impulsbeitrag stellte Dr. Wolfgang Müskens der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Qualitätskriterien für Hochschulen vor. Hier wies er unter anderem auf die Transparenz des Verfahrens, umfassende Beratungsangebote, eine formale Verankerung des Prozesses, die Art der Begründungen im Zusammenhang von Entscheidungen und bestehende Widerspruchsmöglichkeiten hin.

Als zentrale Ergebnisse wurden die hohe Bedeutung der Ressourcenfrage und ihrer Klärung, die Notwendigkeit einer umfassenden Beratung  und die Erleichterung von Anrechnungsleitfäden durch die einheitliche Gestaltung von Modulhandbüchern herausgestellt. Die Chance der Anrechnung  liege in einer Wertschätzung der individuellen Bildungsbiographie und einem möglicherweise entstehenden bildungsbereichsübergreifenden Kompetenzverständnis.

Workshop 4: Erfolgsrelevante Erkenntnisse der ANKOM-Initiativen

Modellvorhaben der ANKOM-Initiativen haben die Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten an Hochschulen entscheidend nach vorne gebracht. Kooperationen zwischen beruflicher Bildung und Hochschulen wurden lanciert und Studierende können sich vermehrt Kompetenzen anrechnen lassen. Welche Faktoren von der Idee bis zur Umsetzung der Anrechnung von Kompetenzen besonders erfolgsrelevant sind und wohin sich das Feld zukünftig entwickeln wird, wurde in diesem vierten Workshop diskutiert.

Frau Dr. Freitag, wissenschaftliche Leitung der Initiative ANKOM-Übergänge, wies in ihrem Einführungsvortrag darauf hin, dass Anrechnung im Kontext der Lissabon-Konvention gedacht und behandelt werden sollte. Als erfolgsrelevante Faktoren wurden ausgewiesen:

- Überblick verschaffen über die Zielgruppe sowie über das Was und Wie der Anrechnung

- Kooperationspartnerschaften mit Akteuren der beruflich Bildung aufbauen

- Anrechnungsmöglichkeiten nicht ohne hochschulischen Partner entwerfen

- Rahmenbedingungen u.a. der Akkreditierungsagenturen beachten und Öffentlichkeitsarbeit betreiben

Szenarien zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten der Anrechnung von Kompetenzen rundeten die Präsentation ab. Es wurde die Einschätzung vermittelt, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) langfristig zu vereinfachten Anrechnungsverfahren führen kann, die Anrechnung im Kontext weiterbildender Master- und Zertifikatsstudiengänge zunehmen wird und Anrechnung zu einem Wettbewerbsfaktor werden könnte.

Impressionen von der Tagung

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